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Tourismus: Reisebus-Flottenmanagement ohne Papierchaos

Internationale Fahrten, wechselnde Routen, strenge Vorschriften — die Verwaltung des Reisebusbetriebs verträgt kein Papierchaos.

Bei einer Auslandsreise müssen gleichzeitig die Tachographenvorschriften, die Pflichten zum Fahrtenblatt, die Entsende- und Mindestlohnregeln eingehalten werden — und die Abrechnung mit dem Charter-Auftraggeber muss stimmen. FleetControl liefert dafür automatisch die Fakten: von der Auswertung internationaler Fahrten und Lenkzeiten bis zum auch offline funktionierenden digitalen Fahrtenbuch, das in der Sprache des Kontrolleurs vorgelegt werden kann.

Illustration: Stadtviertel mit Bürogebäuden und Netzwerksymbol

Welche Dokumente braucht man für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr?

Für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr und die Kabotage innerhalb der EU ist das Fahrtenblatt nach der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 vorgeschrieben (aus einem von der Behörde ausgegebenen Fahrtenblattheft): Es ist vor Fahrtantritt auszufüllen, das Original ist bis zum Ende der Fahrt im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzulegen — lesbar und unauslöschlich. Für Drittstaaten (z. B. Vereinigtes Königreich, Westbalkan, Türkei) ist das Fahrtenblattheft nach dem INTERBUS-Übereinkommen erforderlich.

Bei Straßenkontrollen muss der Fahrer zudem nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 die Lenkdaten des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage vorlegen können (seit dem 31. Dezember 2024). Das Fahrtenblattheft auf Papier ersetzt das digitale System nicht — aber es liefert alle zum Ausfüllen nötigen Daten (Route, Zeiten, km, Fahrer) fertig, und die Vorlagepflicht deckt die Offline-App ab. Die Verordnung (EU) 2024/1258 hat außerdem für den Gelegenheitsverkehr (Reiseverkehr) flexiblere Pausen- und Ruhezeitregeln eingeführt — auch deren Einhaltung nachzuweisen ist eine Frage der Daten.

Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (Fahrtenblatt, Kabotage) · INTERBUS-Übereinkommen, Artikel 6 und 10 · Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Artikel 36 (56 Tage, ab 31.12.2024) · Verordnung (EU) 2024/1258 · Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Ihre Vorteile

  • Digitales Fahrtenbuch: funktioniert auch offline, in 10+ Sprachen, mit den vorgeschriebenen Daten für 56 Tage — bei Kontrollen im Ausland auch ohne Empfang vorzeigbar
  • Auswertung internationaler Fahrten und Lenkzeiten: welcher Fahrer in welchem Land wie lange gefahren ist — Grundlage für Entsendezulage und Einhaltung des Mindestlohns
  • Grenzübertrittsüberwachung: alle Grenzen Europas, erkannt an der tatsächlichen Grenzlinie
  • Automatischer Tachographen-Download mit Fristenüberwachung; Fahreridentifikation über die Fahrerkarte
  • Umlauf-/Charterauswertung für die Abrechnung mit dem Auftraggeber
  • SIM-Karte mit EU+-Abdeckung: im erweiterten Paket auch Türkei und Balkan
  • Fahrverhaltensanalyse: Fahrgasterlebnis und Sicherheit werden messbar
  • SOS-Taste für den Fahrer

Ergebnisse

Empfohlene Geräte

  • UniTrack-Ortungsgerät — ungarische Fertigung, 3–5 Jahre Garantie, CAN-Anbindung
  • FleetCam Dual Bordkamera
  • OEM-Datenverbindung (bei neueren Bussen)

Empfohlene Dienste

Aus den 55 Servicemodulen von FleetControl empfehlen wir für diesen Bereich die folgenden Pakete.

Häufige Fragen

Was legt der Fahrer bei einer Kontrolle im Ausland vor?

Das Fahrtenblatt auf Papier (nach der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 oder INTERBUS) und die Lenkdaten: Von Letzteren können nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 der laufende Tag + 56 Tage verlangt werden — die FleetControl-App zeigt diese ohne Internet und in der Sprache des Kontrolleurs an.

Wie lässt sich die Entsendezulage im Ausland berechnen?

Das System fasst automatisch zusammen, welcher Fahrer wie viel Zeit in welchem Land verbracht hat und wie lange er gefahren ist — die direkte Grundlage für die Abrechnung der Entsendezulagen und die Einhaltung des Mindestlohns.

Meldet das System, wenn der Bus in ein nicht geplantes Land einfährt?

Ja: Die Grenzübertrittsüberwachung erkennt den Übertritt an der tatsächlichen Grenzlinie — sie meldet auch das Überqueren der grünen Grenze sofort, was für die Versicherung entscheidend sein kann.

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